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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2019 - L 14 AL 134/18 B RG   

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https://dejure.org/2019,85205
LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2019 - L 14 AL 134/18 B RG (https://dejure.org/2019,85205)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2019 - L 14 AL 134/18 B RG (https://dejure.org/2019,85205)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2019 - L 14 AL 134/18 B RG (https://dejure.org/2019,85205)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.08.2009 - B 11 AL 12/09 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2019 - L 14 AL 134/18
    Sie dient dem Schutz des Anspruchs auf rechtliches Gehör, gewährleistet jedoch nicht, dass ein Verfahrensbeteiligter "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört", d.h., sein Vorbringen zur Kenntnis genommen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 21.08.2009, B 11 AL 12/09 C, juris).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2019 - L 14 AL 134/18
    Eine Gegenvorstellung ist nach Einführung der Anhörungsrüge nur insoweit statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl. zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung BSG, Beschluss vom 17.10.2017, B 6 KA 5/17 C sowie Beschluss vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, m.w.N.; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 01.07.2009, VS 10/07, juris, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. November 2008, 1 BvR 848/07, alle in juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2019 - L 14 AL 134/18
    Eine Gegenvorstellung ist nach Einführung der Anhörungsrüge nur insoweit statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl. zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung BSG, Beschluss vom 17.10.2017, B 6 KA 5/17 C sowie Beschluss vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, m.w.N.; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 01.07.2009, VS 10/07, juris, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. November 2008, 1 BvR 848/07, alle in juris).
  • BSG, 17.10.2017 - B 6 KA 5/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertragsarzt - Beanstandung der inhaltlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2019 - L 14 AL 134/18
    Eine Gegenvorstellung ist nach Einführung der Anhörungsrüge nur insoweit statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl. zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung BSG, Beschluss vom 17.10.2017, B 6 KA 5/17 C sowie Beschluss vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, m.w.N.; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 01.07.2009, VS 10/07, juris, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. November 2008, 1 BvR 848/07, alle in juris).
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